3. Radl-Kultour 2024 in Miesbach

Herzlich Willkommen zur dritten Radl-Kultour!

Rauf auf’s Rad und los geht’s!

RadlKultour 2024
RadlKultour 2024 © ADFC Miesbach

04.05.2024 14:00 - 18:00 Uhr

Wir freuen uns sehr über die Fortsetzung der Radl-Kultour. Die neue Route führt in diesem Jahr rund um Miesbach und ist auch für Familien mit Kindern gut geeignet.

Die Radl-Kultour bietet beides: Kunstgenuss und Bewegung. Neue Wege nachhaltig „er-fahren“ und mit kulturellem Genuss verbinden. Im Rahmen vom Klimafrühling Oberland möchten wir mit diesem Event zur Mobilitätswende im Oberland beitragen und das Radeln von seiner schönsten Seite zeigen.

Also: Aufsteigen und mitmachen!

Es gibt vier Bühnen in der Unteren und Oberen Wies sowie im Park vom Gymnasium Miesbach mit verschiedensten Künstlerinnen und Künstlern. Gestartet werden kann an allen Standorten individuell entlang der Route, gespielt wird mit Pausen zwischen 14.00 und 18.00 Uhr.

An allen Bühnen gibt es kulinarische Köstlichkeiten, Getränke, Kuchen und mehr. Bitte Sitzunterlage mitnehmen. Um einen sicheren Ablauf zu gewähren, ist die Route beschildert. Bitte die alllgemeinen Verkehrsregeln beachten und achtet aufeinander.

Wir wünschen viel Vergnügen und bestes Radlwetter!

Tickets und Preise:
Wir freuen uns über eine freiwillige Spende! Zum Beispiel pro Person 10 €, alle Kinder einer Familie 5 €. An jedem Spielort habt Ihr die Gelegenheit dazu. Vielen Dank!

Neue Route bei der Radl-Kultour 2024:

Route in

Die Strecke ist mit knapp 14 km deutlich kürzer als bei den bisherigen Radl-Kultour-Veranstaltungen. Dafür haben die Teilnehmer*innen einige Höhenmeter zu bewältigen, wenn sie mit dem Radl den ausgeschilderten Rundkurs befahren.

Wie der Name Giglberg schon verrät, geht es erstmal bergauf, sofern die Tour in Miesbach mit der Begrüßung des Bürgermeisters begonnen wird. Dafür belohnt eine lange Abfahrt die Radler, wenn sie zum nächsten kulturellen Event beim Gut Lichtenau strampeln, welches immer zu jeder halben Stunde beginnt.

Eine weitere Station liegt in der unteren Wies, beim Oberlinnerhof. Dort gibt es um 14 und um 15:30Uhr eine Biohofführung neben dem Kinderprogramm. Auf dem Weg dorthin sollten die Bremsen am Rad voll funktionstüchtig sein, denn hier kann es richtig schnell werden.

Von der unteren Wies geht es nochmal ein wenig auf und ab, bevor die Stadt Miesbach über den Schopfgraben erreicht wird.

Natürlich kann die Route auch in umgekehrter Richtung befahren werden. Jede*r kann starten, wo er will, um zu den kulturellen Highlights dieser Veranstaltung zu kommen. Und wem die Route zu weit ist, der kann einen Abkürzer von der Lichtenau über Schweinthal zur Haidmühl nehmen. Beim Erlerholz ist allerdings Vorsicht geboten. Auf dem steilen Teilstück ist ein kurzes Absteigen vom Rad durchaus angebracht. Die Route eignet sich für fast alle Fahrradtypen, insbes. für Trekkingräder, MTB´s, Gravelbikes und E-Bikes. Mit dem Rennrad allerdings nur bedingt, wenngleich fast die gesamte Strecke asphaltiert ist.

Bühnenorte, Künstler*innen und vorläufige Spielzeiten:

14:00 Uhr

Eröffnung der Radl-Kultour durch Bürgermeister Gerhard Braunmiller

4 Park Gymnasium Miesbach: 

Groupo Chora Minga 14.00 - 18:00 Uhr
Authentischer brasilianischer Choro und Lebensfreude pur. Herbert Schmelz, Hermann Kehrer, Martin Spygala und João Araújo

3 Obere Wies Café Giglberg: 

Gruppe Kreuzberg, 14.00 - 18:00 Uhr
Folk, Jazz, Klezmer und Pop, traditionelle und eigene Interpretationen. Beate und Norbert Thaller, Dominikus Bücker, Johannes Mehringer www.kreuzberg-band.de 

2 Schweinthal, Gut Lichtenau: 

Machado – Quartett - Die Umarmung von Tango, Jazz und Weltmusik mit vier Gitarren. Anna Prüflinger, Bernd Prüflinger, Ingo Veit, Perry Schack www.machadoquartett.de
Spielzeiten 14:30, 15:30, 16:30, 17:30 Uhr

1 Untere Wies Biohof Oberlinner:

Kinderclown Stefan Avellis, Clown mit Herz für Groß und Klein vereint Artistik, Zauberei und Jonglage,

Hofführung um 14:00 und 15:30Uhr

Programm bei Regen:
Aula des Gymnasiums Miesbach:

14.00 Uhr Clown Stefan Avellis
15.00 Uhr Kreuzberg
16.00 Uhr Machado Quartett
17.00 Uhr Chora Minga

Veranstalter: ADFC Ortgruppe Miesbach mit Unterstützung der Wirkstatt-Oberland e.V.

Vielen Dank für Spenden:

  • EST Ingenieurbüro GmbH
  • Bienenapotheke Miesbach
  • Raiffeisenbank im Oberland eG
  • Radlhexen

Vielen Dank für Unterstützung:

  • Kulturamt Stadt Miesbach
  • Stadtverwaltung Miesbach
  • Landratsamt Miesbach
  • DAV Sektion Miesbach
  • Elektro Mader
  • das Bunte Haus
https://miesbach.adfc.de/neuigkeit/3-radl-kultour-2024-in-miesbach

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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