Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Miesbach

Tegernsee

Tegernsee © Stefanie Wegerhoff

Positionspapier Ortsgruppe Tegernseer Tal

Sicherer Radverkehr im Tegernseer Tal

Positionspapier des ADFC Miesbach Ortsgruppe Tegernseer Tal an den Landrat des Landkreises Miesbach

Positionspapier zum download mit allen Quellen etc.

Ausgangs-Situation:
Im Tegernseer Tal ist der sichere Radverkehr, insbesondere auf Hauptverkehrsstraßen im Mischverkehr durch mangelnde Infrastruktur, schmale Straßen, überwiegend auf Bundes- und Staatsstraßen, sowie durch besonders hohes Verkehrsaufkommen stark beeinträchtigt.
Konsequenzen:

  • Mobilitätswende für den Ziel- und Quellverkehr ist nicht möglich
  • Elterntaxen bleiben an der Tagesordnung
  • sehr nachteiliges Erscheinungsbild für eine Premium Erholungs-/ Ferien-/ und Kurregion
  • der stark nachgefragte Radtourismus wird in seinem Wachstum gehemmt, das Tegernseer Tal lebt aber vom Tourismus
  • Radfahrende weichen auf die Gehwege aus, weil sie sich Mischverkehr gefährdet fühlen

Aktuelle Rahmenbedingungen:
StVO Novellen fordern Maßnahmen 1

  • 2021
    In der Novelle 2021 wurde die VwV-StVO § 1 mit dem Grundsatz der Vision Zero ergänzt: „Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
  • 2024
    Im Kern geht es bei der Novellierung darum, die Ziele Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung neu im Gesetz zu verankern, um den Verkehrsbehörden mehr Spielräume beispielsweise zur Einrichtung von Fahrradstraßen, Busspuren und Fußgängerüberwegen zu verschaffen. Auch die Anordnung von großflächigem Tempo 30 wird erleichtert. Die Straßenverkehrsbehörde muss konkret darstellen und begründen, inwieweit andere Verkehrsteilnehmer – und damit der motorisierte Individualverkehr, aber auch der öffentliche Personennahverkehr – nicht unangemessen beschränkt werden.
     

Zwischenfazit:
Wir stellen fest, dass die aktuell im Tegernseer Tal geltenden verkehrlichen Maßnahmen auf den Hauptverkehrsstraßen leider das Ziel der StVO-Novellen vor allem in Bezug auf den Radverkehr nicht erreichen. Es besteht dringend Handlungsbedarf!

Nachdem für die Ortsdurchfahrten im Tegernseer Tal das Landratsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsvorschriften erlässt, sieht die Ortsgruppe Tegernseer Tal das Landratsamt in der Pflicht, diese Straßen sicherer zu gestalten.

Aktuell sind die Ortsdurchfahrten im Tegernseer Tal größtenteils nur im sog. Mischverkehr gestaltet

Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) stellt im Verkehrstechnik Heft V366 2 aus
Februar 2023 u.a. fest:
Die Verträglichkeit des Mischverkehrs ist nach Feststellungen der BaSt in verschiedensten Studien international analysiert worden. Allgemein kann man danach sagen, dass eine Verträglichkeit des Radverkehrs im Mischverkehr von den Faktoren Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängt.

Quelldaten siehe Positionspapier

Fazit:
Auf den Hauptverkehrsstraßen im Tegernseer Tal, bei aktueller Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, sind die zulässigen Verkehrsstärken für den sicheren Mischverkehr schon seit Jahren weit überschritten (Tendenz steigend).

Weitere Feststellungen der BaSt:
Anhand von Befragungen zur subjektiven Sicherheit durch die BaSt stellte sich heraus, dass ein großer Anteil der Radfahrenden den Mischverkehr als unsicher einschätzt. Dies führt zu Ausweichverhalten des Radverkehrs auf den Gehweg. Die Akzeptanz der Mischverkehrsführung ist bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h deutlich höher als bei 50km/h.
Ein vergleichbares Ausweichverhalten des Radverkehrs auf den nicht für den Radverkehr freigegebenen Gehweg ist im Tegernseer Tal verstärkt festzustellen. Entsprechende Aussagen erhält man auch von den angesprochenen Gehwegradelnden. „Ich bin doch nicht lebensmüde, auf der Fahrbahn zu radeln!“

Unsere allgemeinen Forderungen, auch im Sinne des ADFC4 lauten:

  • Radverkehr braucht Platz
    Leitgedanke ist, die Infrastruktur so zu gestalten, dass sie für alle Radfahrenden unabhängig von Alter und Fähigkeiten intuitiv nutzbar und attraktiv ist. Durchgängige und qualitativ hochwertige und direkt verlaufende Radverkehrsnetze sorgen für einen leichten und flüssigen Radverkehr, der auch die notwendige Sicherheit und Akzeptanz bringt. Radverkehr braucht Platz – für alle, die bereits Rad fahren und für alle, die es zukünftig tun. Die Flächen müssen breit genug sein, damit Radfahrende nebeneinander fahren und überholen können. Auch mehrspurige Fahrräder, Transport- und Lastenräder, sowie Räder mit Anhängern benötigen ausreichend Platz. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, sind andere Schutzmaßnahmen zu
    ergreifen.
     
  • Radverkehr braucht Schutz
    Damit Menschen per Rad und Pedes den Straßenverkehr als angenehmer erleben und um sie vor schweren Unfällen zu schützen, schlägt der ADFC in seinen Leitlinien vor, dass Radfahrende bei wenig Autoverkehr oder Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeiten bis 30km/h im Mischverkehr fahren.
    Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h und auf Straßen mit 30km/h mit viel Autoverkehr sind Radfahrerende auf Radfahrstreifen sicher unterwegs. Bei Geschwindigkeiten über 50km/h fahren Sie sicher auf baulich getrennten Wegen. Um Menschen mehr Sicherheit beim Radfahren zu vermitteln, können physische Barrieren zwischen Rad- und Autoverkehr helfen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigen geschützte Radfahrstreifen, die durch Poller, Blumenkübel oder Bordsteine vom Autoverkehr getrennt werden.
     
  • Radverkehr braucht Engagement
    Attraktiver wird das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel auch, wenn es sich unkompliziert mit anderen Verkehrsmitteln kombinieren lässt. Die Fahrradmitnahme im ÖPNV und Abstellmöglichkeiten am Bahnhof müssen ausgebaut und gefördert werden. Aus Sicht der Ortsgruppe Tegernseer Tal im ADFC sehen wir den Landkreis in der Pflicht, die Betreiber des ÖPNV zu einer stärkeren Kooperation bei der Fahrradmitnahme zu verpflichten.
    Diebstahlsichere, barrierefreie und witterungsgeschützte Abstellanlagen sind überall dort notwendig, wo Radfahrten starten und enden – also an Wohngebäuden, Einkaufsstraßen oder zentralen Einrichtungen wie u.a. Schulen und Freizeiteinrichtungen. Hier sind die Kommunengefordert, ihre Radverkehrskonzepte  dahingehend anzupassen.

Konkreter Forderungskatalog der Ortsgruppe Tegernseer Tal im ADFC Landkreis Miesbach zur Sicherstellung eines sicheren Radverkehrs im

Mischverkehrs auf den Hauptverkehrsstraßen:
Trotz der räumlichen Enge (Fahrbahnbreite) und der hohen Verkehrsbelastung ist sicherzustellen, dass eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen im Tegernseer Tal sicher erfolgt und den Anforderungen der StVO-Novellen 2021 und 2024 entspricht. Dabei muss die Verkehrsführung so gewählt werden, dass sie von den Rad fahrenden akzeptiert wird und sich der Radverkehr, wie grundsätzlich im §2 StVO gefordert, wieder von den Gehwegen auf die Fahrbahn verlagert. (Ausgenommen die für Radfahrer frei gegebenen Gehwege)
Um die Ziele zu erreichen, sehen wir es als erforderlich an, als ersten Schritt verkehrsregelnde und -sichernde Maßnahmen im Sinne von §45(1) Nr. 6 StVO zu erproben.

Als denkbar aussagefähige Erprobungen sehen wir folgende Maßnahmen:

  • Radfahrstreifen im Gemeindebereich Gmund
  • Fahrradschutzstreifen i.V.m. zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in Bad Wiessee
  • Führung im Mischverkehr bei zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ohne weitere Maßnahmen auf B 307 im Ortsbereich Tegernsee
  • Führung im Mischverkehr mit Piktogrammketten auf der B307 im zentralen Ortsbereich Rottach Egern

Wir gehen davon aus, Erprobungen auch mit entsprechenden Erhebungen begleitet werden, aber auch wir sagen zu, dass wir bei dem Mitgliedern der ADFC-Ortsgruppe eine entsprechende Erhebung über Erfahrungen und Akzeptanz machen werden, so dass daraus entsprechende Schlüsse für notwendige Maßnahmen gezogen werden können.
 

Die von uns geforderten Maßnahmen können, in Absprache mit den Gemeinden, zeitnah umgesetzt werden. Der Radverkehr muss jetzt gefördert werden. Wir fordern die Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt Miesbach auf, die neuen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die Sicherheit auf den Hauptverkehrsstraßen zu gewährleisten.

Richard Westerberger
(ADFC-Ortsgruppensprecher Tegernseer Tal)

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